1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge zwischen Mathias Kniepeiss, handelnd unter ENDLIVITY Creative Labs („Werkunternehmer"), und seinen Auftraggebern. Sie umfassen folgende Leistungen:
- AI-gestützte Bild-, Video- und Contentproduktionen
- AI Video-to-Video-Transformationen
- Workshops, Masterclasses, Schulungen, Vorträge
- Consulting, Strategie, Konzeption
- AI Inhouse Solutions (AI-Systeme, individuelle AI-Software, Workflows, Automatisierungen, AI-Agents, Integration externer AI-Modelle/APIs, AI-Pipelines, Prompt-Frameworks)
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich anerkannt werden.
2. Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme, elektronische Bestätigung oder durch Inanspruchnahme der Leistung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen schriftlicher Bestätigung.
3. Leistungsumfang & Systemcharakter
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder Vertrag. AI Inhouse Solutions sind individuelle Entwicklungs-, Konfigurations- und Beratungsleistungen · keine Standardsoftware. Eine bestimmte Eignung wird nur zugesichert, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Änderungen an Drittanbieter-Modellen oder -APIs liegen außerhalb unseres Einflussbereichs.
4. Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Generative AI-Leistungen sind nicht-deterministisch. Outputs können unvollständig, fehlerhaft oder unvorhersehbar sein und ersetzen nicht die Prüfung durch den Auftraggeber. Wir übernehmen keine Garantie für:
- permanente Verfügbarkeit eingesetzter AI-Modelle
- Fehlerfreiheit oder „Halluzinations-Freiheit" einzelner Outputs
- Rechtskonformität einzelner Outputs gegenüber Schutzrechten Dritter
- Kompatibilität mit künftigen Modellversionen
Der Werkunternehmer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Drittanbieter-AI-Modelle und -APIs (z. B. OpenAI, Anthropic, Google, Higgsfield, Midjourney, ElevenLabs) zu bedienen. Der Auftraggeber stimmt der Übermittlung der für die Leistungserbringung notwendigen Inhalte an solche Drittanbieter zu, soweit diese den jeweils geltenden Datenschutz- und Sicherheitsstandards entsprechen.
5. Rechteklärung & Schutzrechte Dritter (KI-generierte Inhalte)
Die Klärung sämtlicher Schutz-, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte an vom Auftraggeber bereitgestelltem Material (Trainings-/Referenzdaten, Logos, Designs, Personenabbildungen, Voices) obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
Die Rechteklärung (Rights Clearing) hinsichtlich der Nutzung der durch Künstliche Intelligenz generierten Bilder, Videos oder sonstigen Werke, einschließlich etwaig enthaltener Marken, Logos und sonstiger geschützter Inhalte, obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Die generierten Inhalte basieren auf vom Auftraggeber bereitgestellten Vorlagen (z. B. Produktfotos, Unternehmensbilder etc.). Mathias Kniepeiss übernimmt keine Haftung für etwaige Rechtsverletzungen, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Marken-, Design- oder Persönlichkeitsrechte Dritter. Der Auftraggeber hält den Werkunternehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.
6. Recht am eigenen Bild / Model Release
Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Nutzung von durch Künstliche Intelligenz erzeugten oder bearbeiteten Inhalten, auf denen erkennbare Personen dargestellt sind oder erscheinen könnten, das sogenannte Recht am eigenen Bild gemäß §§ 77 ff. UrhG (bzw. sinngemäß nach dem anwendbaren nationalen Recht) zu beachten ist.
Eine Veröffentlichung, Verwertung oder sonstige Nutzung solcher Darstellungen ohne die erforderliche Einwilligung der abgebildeten Personen kann Ansprüche Dritter (z. B. auf Unterlassung, Widerruf oder Schadenersatz) begründen. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers, sicherzustellen, dass sämtliche erforderlichen Einwilligungen (Model-Release-Verträge) der erkennbaren Personen vorliegen. Mathias Kniepeiss haftet nicht für Ansprüche Dritter, die aus einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild, des Persönlichkeitsrechts oder vergleichbarer Schutzrechte resultieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Werkunternehmer diesbezüglich vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
Mathias Kniepeiss behält sich sämtliche Verwertungs-, Verwendungs- und sonstige Rechte an den von ihm übergebenen Unterlagen und deren Inhalt bis zur vollständigen Honorarzahlung ausdrücklich vor, und zwar auch, soweit an den geschaffenen Inhalten kein oder zum Teil Urheberrecht besteht (vertraglicher Verwendungsvorbehalt).
Nach vollständiger Honorarzahlung werden die Rechte zur Verwendung nur so weit übertragen, wie dies zur Erreichung des Leistungszwecks notwendig ist. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber an den Werkergebnissen ein einfaches, nicht-exklusives, nicht-übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere die spätere oder weitergehende (Wieder-)Verwertung oder Weitergabe an Dritte (inklusive mit dem Auftragnehmer verbundene Unternehmen), gelten, soweit nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart, nicht als eingeräumt. Auf die Namensnennung wird, soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, nicht verzichtet.
Bei AI-Software, AI Agents, Workflows und Pipelines besteht kein Anspruch auf:
- Quellcode oder Trainingsdaten
- Prompt-Logik oder Modell-Konfigurationen
- Exklusivität gegenüber anderen Auftraggebern
- Weiterentwicklung oder Wartung über die Vertragslaufzeit hinaus
Weitergehende Rechte (z. B. exklusive, übertragbare oder zeitlich unbegrenzte Lizenzen, Quellcode-Übergabe) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit gesonderter Vergütung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die übergebenen Werkergebnisse nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Werkunternehmers zum Training oder Fine-Tuning fremder KI-Modelle zu verwenden.
8. Eigenwerbung & Referenznennung
Der Auftraggeber stimmt der uneingeschränkten gewerblichen Nutzung der erstellten Erzeugnisse durch Mathias Kniepeiss zum Zweck der Eigenwerbung zu (z. B. Portfolio, Website, Social Media, Präsentationen, Pitches, Showreels, Awards).
Der Werkunternehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden unter Nennung des Namens und Logos zu nennen, sofern und solange keine schriftlich vereinbarte NDA-Beschränkung entgegensteht.
9. Kennzeichnungspflicht & EU AI Act
Sofern gesetzliche Kennzeichnungspflichten für KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte bestehen (insb. nach EU AI Act, Art. 50 ff. und §§ ff. UrhG), liegt die Einhaltung dieser Pflichten · bei Verwendung der Werkergebnisse durch den Auftraggeber · in dessen ausschließlicher Verantwortung. Der Werkunternehmer weist den Auftraggeber auf bekannte Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten hin, übernimmt aber keine Gewähr für deren Vollständigkeit oder aktuelle Geltung.
10. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt benötigte Informationen, Daten, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit. Er ist verantwortlich für deren Richtigkeit, Zulässigkeit und Prüfung. Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Freigabe- und Korrekturschleifen sind nach den im Angebot definierten Runden begrenzt; darüber hinausgehender Aufwand wird gesondert verrechnet.
11. Vergütung & Stornierung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart: Zahlungsziel 14 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Verzug behält sich der Werkunternehmer das Recht vor, Leistungen auszusetzen und Verzugszinsen gemäß §§ 352, 456 UGB zu verrechnen.
Bei Stornierung oder vorzeitigem Abbruch durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen sowie nachweisbar entstandene Kosten (insbesondere AI-Compute-Kosten, Lizenz- und API-Gebühren Dritter, gebuchte Subdienstleister) vollständig zu vergüten. Zusätzlich kann ein angemessener Ausfallsanteil bis zu 30 % des Restauftragswerts verrechnet werden.
12. Gewährleistung
Der Werkunternehmer schuldet eine fachgerechte Erbringung der Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Eine Gewährleistung für AI-Outputs oder die Ergebnisse von AI-Software ist · soweit gesetzlich zulässig · ausgeschlossen.
13. Haftungsbeschränkung
Mathias Kniepeiss wird seine Tätigkeit sorgfältig und nach bestem Wissen erbringen. Er kann jedoch, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung oder Gewährleistung für die uneingeschränkte Nutzbarkeit der erbrachten Werkerzeugnisse für den vereinbarten Leistungszweck übernehmen, insbesondere nicht dafür, dass keine Beanstandungen Dritter erfolgen. Eine Haftung besteht nur bei vorsätzlichem Fehlverhalten; eine Haftung für bloße Vermögens- sowie Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind insbesondere:
- Schäden durch fehlerhafte oder nicht erwartungsgemäße AI-Outputs
- AI-basierte Geschäftsentscheidungen des Auftraggebers
- Vermögens-, Folge- und mittelbare Schäden
- entgangener Gewinn
- Drittansprüche (Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz)
- Schäden aus Ausfällen oder Änderungen von Drittanbieter-AI-Modellen, -APIs oder -Diensten
Diese Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für AI Inhouse Solutions, AI-Software und AI-Agents. Verbraucherrechte nach KSchG bleiben unberührt.
14. Höhere Gewalt
Beide Parteien haften nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Hierzu zählen insbesondere · neben den klassischen Tatbeständen · Ausfälle oder dauerhafte Einstellung von Drittanbieter-AI-Modellen, -APIs, Cloud-Diensten oder Rechenzentren.
15. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht überdauert das Vertragsende um drei Jahre.
16. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach DSGVO und österreichischem DSG. Details siehe Datenschutzerklärung. Bei Bedarf wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) abgeschlossen. Projekt-Assets, Roh-Outputs und Arbeitsdateien werden bis zu 12 Monate nach Projektabschluss zur Archivierung und ggf. Nachbearbeitung vorgehalten und anschließend gelöscht, sofern nicht abweichend vereinbart.
17. Vertragsdauer & Kündigung
Verträge enden mit vollständiger Leistungserbringung. Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist · soweit gesetzlich zulässig · der Sitz des Werkunternehmers (Wien). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.